
Sterbeurkunde beantragen
Als amtliches Dokument muss die Sterbeurkunde seitens der Hinterbliebenen oder durch eine bevollmächtigte Person – zum Beispiel den Bestatter – beantragt werden. Zuständig ist hierfür generell das für den Sterbeort zuständige Standesamt in Deutschland. Die Anzeige gegenüber dem Standesamt ist übrigens vorgeschrieben.
Betroffen sind hiervon:
- mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen
- Personen, in deren Räumlichkeiten/Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- Zeugen, die beim Sterbefall anwesend waren.
Prinzipiell wird die Sterbeurkunde persönlich beim zuständigen Standesamt beantragt. Mittlerweile ist ein Antrag teils auch auf dem Postweg oder per Fax möglich. Soll der Antrag durch eine dritte Person erfolgen, ist dieser eine schriftliche Vollmacht auszustellen.
Hinweis: Urkunden über einen bereits beurkundeten Sterbefall können in einigen Standesämtern inzwischen bereits online angefordert werden.
Zum Antrag berechtigt sind grundsätzlich:
- der letzte Lebens- oder Ehepartner
- Kinder (Abkömmlinge) oder Eltern (Vorfahren)
- Geschwister (sofern ein berechtigtes Interesse besteht).
Welche Unterlagen werden benötigt zur Beantragung einer Sterbeurkunde?
Damit eine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, benötigt das Standesamt verschiedene Dokumente. Welche dies im Detail sind, richtet sich nach dem Familienstand des Verstorbenen.
- Verstorbene Person war ledig: Für den Fall, dass der Verstorbene weder verheiratet noch geschieden war, gehören zu den notwendigen Unterlagen der Totenschein, der Personalausweis sowie die Geburtsurkunde.
- Verstorbene Person war verheiratet oder geschieden: Sofern die verstorbene Person verheiratet oder bereits geschieden war, sind zusätzlich zu den bereits genannten Dokumenten noch die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde/das Familienstammbuch oder das Scheidungsurteil vorzulegen.
- Verstorbene Person war verwitwet: In dieser Situation gehört zu den Dokumenten – neben dem Ausweis und der Geburtsurkunde – noch die Sterbeurkunde des bereits verschiedenen Lebens-/Ehepartners.
Was kostet eine Sterbeurkunde?
Bezüglich der Ausstellung einer Sterbeurkunde belegen die Standesämter diese Leistung im Regelfall mit einer Gebühr. Deren Höhe variiert je nach Standesamt. Im Regelfall sollten Sie sich als Hinterbliebene darauf einstellen, dass das erste Exemplar der Urkunde zwischen 10 Euro bis 12 Euro kostet. Aber: Exemplare für die Rentenversicherung sind allgemein gebührenfrei.
Da die Sterbeurkunde auch für die Abmeldung von Konten oder Kündigung von Versicherungsverträgen gebraucht wird, ist im Regelfall eine Ausstellung mehrere Exemplare erforderlich. Als Faustregel gilt eine Anzahl zwischen fünf bis 10 Urkunden. Zusätzliche Exemplare werden im Regelfall mit niedrigeren Gebührensätzen belegt. Diese sind allerdings nicht einheitlich.
Wie sollte man eine Sterbeurkunde aufbewahren?
Sterbeurkunden zählen in die Gruppe jener Dokumente, die nicht nur direkt nach dem Sterbefall des Partners oder eines Elternteils benötigt werden. Grundsätzlich ist die Sterbeurkunde in den Wochen und Monaten nach dem Sterbefall – unter anderem im Rahmen der Bestattung – sowie bei der Regelungen des Nachlasses im Einsatz.
Für die Aufbewahrung in der Folgezeit gelten keine speziell vorgeschriebenen Fristen. Allerdings sollte die Urkunde lebenslang verwahrt werden. Ein Grund ist die bereits angesprochene Tatsache, dass bei verwitweten Personen die Sterbeurkunde des Partners zur Ausstellung von deren Sterbeurkunde benötigt wird. Daher sollte die Urkunde so verwahrt werden, dass auch Dritte – wie Angehörige oder Bekannte – Zugriff darauf haben.