Erdbestattung – Die bekannteste Form der Bestattungen

Die Erdbestattung war lange Jahre die dominierende Form der Beisetzung. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts ist deren Bedeutung – durch die Verbreitung der Feuerbestattung – zwar zurückgegangen. Knapp die Hälfte der Bestattungen wird aber immer noch in dieser Form vorgenommen. Was müssen Sie für die Planung Ihrer Beisetzung wissen. Wie verhalten Sie sich als Hinterbliebener, wenn es um die Beisetzung eines lieben Angehörigen geht?

Erdbestattung – Ablauf


Als klassische Bestattungsvariante, hat sich der Ablauf einer Erdbestattung, im Lauf der Zeit entwickelt. Wird der Tod einer Person festgestellt, beauftragen Sie als Angehöriger einen Bestatter. Diesen können entweder Sie als Hinterbliebene auswählen – oder die Wahl ist bereits zu Lebzeiten getroffen worden. Der Bestatter kümmert sich anschließend um die Überführung des Leichnams, die Vorbereitung auf die Beisetzung und die eigentliche Bestattung.
 
  • Vorbereitung der Erdbestattung: Trauerfeier und Bestattung gehen einige Handgriffe voraus. Dazu gehört die hygienische Totenversorgung – also das Waschen des Leichnams. Im Rahmen dieser Vorbereitung werden Wunden verschlossen/vernäht, Fingernägel geschnitten und ein ästhetisches Erscheinungsbild hergestellt. Des Weiteren wird der Tote bekleidet, anschließend erfolgt die Sarglegung.
  • Die Trauerfeier: Bestandteil einer Erdbestattung ist – ausgenommen einer anonymen Beisetzung – die Trauerfeier. Diese kann in der Kirche, einer Friedhofskapelle oder direkt am Grab erfolgen. Für Kirchenmitglieder wird die Feier im Regelfall im Kreis der Trauergemeinde in der Kirche abgehalten. Hierfür kann der Sarg aufgebahrt werden. Wichtig: Teils wird am offenen Sarg getrauert. Für Kinder kann dies eine sehr unangenehme Erfahrung sein.
  • Die Beisetzung: Nach der Trauerfeier wird der verschlossene Sarg von Sargträgern in einer würdevollen Prozession zum Grab gebracht, hier noch einmal kurz aufgebahrt und für das Absenken vorbereitet. Dieses erfolgt mit Seilen/Gurten im Beisein der Trauergemeinde, die am Grab Abschied nimmt. Anschließend wird das Grab verschlossen und nach einiger Zeit für das Setzen des Grabsteins vorbereitet.
Wichtig: Die Durchführung der Leichenschau ist in Deutschland vor jeder Bestattung Pflicht. Stößt ein Arzt hierbei auf Unregelmäßigkeiten, kann eine Sektion angeordnet werden.
 

Erdbestattung – Kosten


Wie teuer ist die Beisetzung? Diese Frage spielt für Sie in der Planung und Angehörige natürlich eine Rolle. Schließlich fallen die Kosten den Hinterbliebenen bzw. den Erben zu. Generell ist es schwierig, die Kosten der Erdbestattung auf den Euro genau zu beziffern. So kann der Sarg – sofern sich für eine sehr günstige Ausführung entschieden wird – 600 Euro kosten. Es geht aber auch deutlich teurer. Hinzu kommt, dass sich die Beerdigungskosten regional stark unterscheiden. Schuld sind die Kalkulationen der Bestatter sowie Unterschiede in den Friedhofsgebühren. Anhand eines Beispiels soll gezeigt werden, wie teuer eine durchschnittliche Beisetzung sein kann.

Erdbestattung
Position Kosten (min – max)
Überführung (im Ort) 90 Euro – 180 Euro
Leichenschau 40 Euro – 60 Euro
Einsargung/Ankleiden 80 Euro – 130 Euro
Totenbekleidung 40 Euro – 70 Euro
Sarg mit Sargausschlag 750 Euro – 1.300 Euro
Friedhofsgebühr 1.200 Euro – 2.400 Euro
Grabstein 1.000 Euro – 3.000 Euro
Blumenschmuck 150 Euro – 300 Euro
Trauerfeier (ohne Trauerredner) 150 Euro – 250 Euro
Leichenschmaus (15 P.) 200 Euro – 400 Euro
Traueranzeige 70 Euro – 150 Euro

Nicht eingerechnet sind hier Kosten, welche beispielsweise durch eine Sektion oder eine Überführung über Land entstehen. Letztere berechnen Bestatter im Regelfall nicht pauschal, sondern basierend auf einer entsprechenden Kilometerpauschale.
 

Erdbestattung vs. Feuerbestattung: Ein Vergleich


Neben der Erdbestattung, wird heute sehr häufig die Feuerbestattung in Erwägung gezogen. Letztere hat sich mit dem ausgehenden 19. Jahrhundert – aufgrund praktischer Überlegungen – zunehmend auch gegen den Willen der Kirche verbreitet. Wie unterscheiden sich beide Bestattungsformen? Neben der 2. Leichenschau ist natürlich die Kremation das wesentliche Element. Aber auch bei den Kosten werden – wie der Vergleich anhand zweier Beispiele zeigt – Unterschiede recht deutlich.

Erdbestattung Feuerbestattung
Position Kosten (min – max) Position Kosten (min – max)
Überführung (im Ort) 90 Euro – 180 Euro Überführung (im Ort) 90 Euro – 180 Euro
Leichenschau 40 Euro – 60 Euro Leichenschau 40 Euro – 60 Euro
Einsargung / Ankleiden 80 Euro – 130 Euro Einsargung / Ankleiden 80 Euro – 130 Euro
Totenbekleidung 40 Euro – 70 Euro Totenbekleidung 40 Euro – 70 Euro
Sarg mit Sargausschlag 750 Euro – 1.300 Euro Sarg mit Sargausschlag 400 Euro – 700 Euro
Friedhofsgebühr 1.200 Euro – 2.400 Euro Kremation 250 Euro – 500 Euro
Grabstein 1.000 Euro – 3.000 Euro Urne 150 Euro – 400 Euro
Blumenschmuck 150 Euro – 300 Euro Friedhofsgebühr 750 Euro – 1.300 Euro
Trauerfeier 150 Euro – 250 Euro Grabstein 1.000 Euro – 3.000 Euro
Leichenschmaus (15 P.) 200 Euro – 400 Euro Blumenschmuck 150 Euro – 300 Euro
Traueranzeige 70 Euro – 150 Euro Trauerfeier 150 Euro – 250 Euro
Leichenschmaus (15 P.) 200 Euro – 400 Euro
Traueranzeige 70 Euro – 150 Euro

Besonders im Hinblick auf den Sarg und die Friedhofsgebühren werden Unterschiede deutlich. Letztere entstehen unter anderem durch die Grabwahl. Weitere Informationen zur Feuerbestattung gibt es hier zum Nachlesen.
 

Anonyme Erdbestattung


Der Begriff anonyme Erdbestattung wird benutzt, wenn weder bei der Beisetzung eine Trauergemeinde anwesend ist noch die Setzung eines Grabsteins erfolgt. Hier bleibt die Grabstätte Hinterbliebenen also gänzlich unbekannt. Stille Bestattungen werden nicht ausschließlich aus Kostengründen, sondern auch bewusst in Erwägung gezogen.

Zwischen der „klassischen“ Erdbestattung und der anonymen Bestattung steht die halbanonyme Beisetzung. Hier ist eine Trauergemeinde bei der eigentlichen Bestattung zwar zugegen. Auf den Grabstein - sprich das namentliche Symbol für die Grabstätte – wird allerdings verzichtet.
 

Grabarten bei einer Erdbestattung


Ähnlich der Feuerbestattung können Sie sich (oder die Angehörigen) für verschiedene Grabarten entscheiden. Ein Reihengrab mit festgelegter Ruhefrist und definierten Abmessungen ist die günstige Variante. Hier sind die Entscheidungsmöglichkeiten allerdings eingeschränkt.

Planen Sie einen Bestattungsort für die ganze Familie oder als Ehepaar mit der Möglichkeit zur individuellen Gestaltung, sind Wahlgräber die beste Option. Hier kann über die Größe und Lage entschieden werden. Einige Friedhöfe bieten zusätzlich die Möglichkeit, gemauerte Grabstätten oder eine Gruft auszuwählen. Allerdings sollte an diesem Punkt klar sein, dass die Kosten hierdurch für die Erdbestattung deutlich steigen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Erdbestattung

Fragenkatalog:
  1. Ist eine Erdbestattung ohne Sarg möglich?
  2. In welcher Tiefe findet eine Erdbestattung statt?
  3. Bis wann muss eine Erdbestattung nach dem Tod stattfinden?
  4. Wie lange kauft man einen Grabplatz bei einer Erdbestattung?
  5. Verlängert sich die Erdbestattung bei einer Organspende?
  6. Was ist unter einer grünen Wiese bei einer Erdbestattung zu verstehen?
Antworten:
  1. Ist eine Erdbestattung ohne Sarg möglich?

    In Deutschland gelten verschiedene Regelungen im Bestattungswesen, die verbindlich sind. Dazu gehört auf der einen Seite die Friedhofspflicht – aber auch die Pflicht zur Beisetzung im Sarg. Daher ist beispielsweise auch für die Kremation ein Feuersarg vorgeschrieben. Abweichungen sind in der Regel nur für Glaubensgemeinschaften möglich, denen – aufgrund religiöser Riten – der Sarg verboten ist. Details hierzu regeln im Allgemeinen die Landesgesetze bzw. Festlegungen einzelner Kommunen als Betreiber der Friedhöfe. Diese weisen dann entsprechend Grabfelder für sarglose Bestattungen aus.

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  2. In welcher Tiefe findet eine Erdbestattung statt?

    Da das Bestattungswesen bzw. die hierfür geltenden Regelungen Sache der Bundesländer sind, gibt es bezüglich der Tiefe keine bundesweit einheitlichen Regelungen. Allgemein liegt die Tiefe, die ein Grab für die Erdbestattung haben muss, zwischen 1,80 Meter bis 2,20 Meter. Damit soll eine ausreichende Überdeckung des Sargs mit Erde nach der Beisetzung gewährleistet werden.

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  3. Bis wann muss eine Erdbestattung nach dem Tod stattfinden?

    Prinzipiell ist das Bestattungsrecht Sache der einzelnen Bundesländer. Daher unterscheiden sich auch die Fristen, welche für die Bestattungen gelten. Im Regelfall sollte ein Leichnam innerhalb eines Zeitfensters von bis zu 36 Stunden in eine entsprechende Kühlkammer überführt werden. Die Beisetzung erfolgt im Regelfall nicht früher als 48 Stunden, meist aber auch nicht später als 10 Tage nach Feststellung des Todes. Wie die Regelungen im Detail aussehen, ist den jeweils geltenden Landesgesetzen zu entnehmen.

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  4. Wie lange kauft man einen Grabplatz bei einer Erdbestattung?

    In einigen Religionsgemeinschaften darf die Totenruhe nicht gestört werden. Parktisch nicht umsetzbar, werden Grabplätze daher nur befristet vergeben (Ausnahmen sind möglich). Die Mindestruhezeiten definieren die jeweiligen Landesgesetze. Üblicherweise schwankt der Zeitraum in Deutschland zwischen 15 Jahren bis 20 Jahren. Entscheidend ist auch, wie lange der Verwesungsprozess andauert. Angehörige können die Ruhezeit nachträglich verlängern.

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  5. Verlängert sich die Erdbestattung bei einer Organspende?

    Patienten mit schweren Erkrankungen sind auf Organspenden angewiesen. Inwiefern sich Organ- oder Körperspenden auf die Bestattung auswirken, ist vom Einzelfall abhängig. Da Organe für die Spende meist sehr kurz nach der Feststellung des Todes entnommen werden, bleibt die Verzögerung im Rahmen – andernfalls würde gesundes Gewebe untergehen. Anders sieht die Situation bei einer Körperspende für die Medizin aus. Hier kann zwischen Tod und Beisetzung ein Zeitraum von Monaten bis Jahren liegen.

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  6. Was ist unter einer grünen Wiese bei einer Erdbestattung zu verstehen?

    Der Begriff „Grüne Wiese“ im Zusammenhang mit einer Erdbestattung hat sich für die anonyme bzw. die halbanonyme Beisetzung etabliert. Hier wird der Tote nicht in einem namentlich gekennzeichnet Grab beigesetzt. Vielmehr überdeckt eine Rasen-/Wiesenfläche den Grabplatz. Die Gründe, sich für diese Form der Beisetzung zu entscheiden, sind am Ende vielfältig. Es geht hierbei oft nicht allein um die Kosten.

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