Bestattungsvorsorge: Trauerfeier & die Finanzen regeln
Bestattungsvorsorge wird im Alltag schnell falsch verstanden. Viele Verbraucher sehen hierin vorrangig den finanziellen Aspekt. Bestattungsvorsorge ist aber weit mehr. Es geht darum, alle wichtigen Aspekte rund um die Beisetzung noch zu Lebzeiten regeln zu können. Hierzu gehört unter anderem die Frage nach der Bestattungsform.
In Deutschland nach wie vor an der Tagesordnung sind die
Erdbestattung oder die
Urnenbestattung nach einer Kremierung (Einäscherung des Leichnams). In diesem Zusammenhang kann im Rahmen der Bestattungsvorsorge geregelt werden, welcher Sarg oder welche Schmuckurne verwendet wird. Selbst Aspekte wie der Blumenschmuck der
Trauerfeier lässt sich über die Bestattungsvorsorge bereits regeln.
Warum überhaupt so weit gehen? Für eine Bestattungsvorsorge sprechen im Wesentlichen zwei Punkte. Einmal sehen Sie sich so immer in der Lage, Wünsche und Ansichten zur Beisetzung klar und deutlich zu formulieren. Durch das vertragliche Fixieren der Bestattungsvorsorge sind Ihnen zudem Möglichkeiten gegeben, Wünsche in unabänderlicher Form festzuhalten. Andernfalls können Sie nicht sicher sein, dass Ihre Wünsche am Ende auch respektiert werden.
Als zweiter Punkt gehen Sie mit der Bestattungsvorsorge einem in der Praxis immer wieder auftretenden Szenario aus dem Weg: Bestattungswünsche werden im Testament formuliert. Diese liegt meist aber nach dem Beisetzungstermin. Damit hat der Erbe am Ende kaum noch Spielraum, um Ihre Wünsche zur Beisetzung zu realisieren. Tipp: Die Bestattungsvorsorge drückt nicht nur Ihre Wünsche für die letzte Reise aus. Konsequent bis zu Ende gedacht, regeln Sie an dieser Stelle auch den finanziellen Aspekt.
Bestattungsvorsorgevertrag: So funktioniert eine Bestattungsvorsorge
Um sicher zu gehen, dass Beisetzungen am Ende auch entsprechend der eigenen Vorstellungen und Wünsche ablaufen, ist die vertragliche Fixierung wichtig. Solche Bestattungsvorsorgeverträge werden normalerweise mit dem
Bestatter geschlossen, dem Sie bereits zu Lebzeiten vertrauen – und mit dem alle für Sie wichtigen Aspekte geklärt sind.
Da Bestatter häufig sehr viel Erfahrung mitbringen, können so sehr viele Fragen bereits vor dem Todeszeitpunkt beantwortet und geklärt werden. Aufbau und Aussehen eines solchen Vertrags werden sich von Fall zu Fall unterscheiden. Allerdings lassen sich aus den verschiedenen Verträgen oft gewisse Parallelen ableiten.
1. Allgemeine Angaben: Hier wird festgehalten, für wen der Bestattungsvorsorgevertrag gilt. Häufig gehört zu den Nebenabreden eine Kostenänderungsklausel, da sich Bestattungskosten – etwa durch eine Änderung geltender Gebührensatzungen – ändern können.
2. Anlagen und Willenserklärung: Hier werden die vorgelegten/notwendigen Dokumente zur Durchführung der Bestattung erfasst. Außerdem erklärt der Unterzeichner des Bestattungsvorsorgevertrags den Abschluss nach seinem Willen bzw. dass ohne entsprechende Zustimmung keine Änderungen vorgenommen werden dürfen.
3. Bestattungsleistungen: In diesem Abschnitt wird umrissen, welche Einzelleistungen für die Beisetzung gewünscht werden. Dies schließt neben Sarg/Urne auch ein, welche Kleidung der Leichnam im Sarg trägt. Abschließend werden die Gesamtkosten festgehalten.
Wichtig: Vor Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrages muss Ihnen klar sein, dass ein finanzielles Restrisiko für die Hinterbliebenen bestehen bleibt. Bestattungsvorsorgeverträge enthalten Klauseln, in denen Mehrkosten im Regelfall den Erben zufallen. Sofern diese eine Kostenübernahme ablehnen, sichern sich Bestatter normalerweise ein Leistungsminderungsrecht zu.
Welche Höhe sollte eine Bestattungsvorsorge haben?
Hinsichtlich der finanziellen Regelungen sehen viele Bestattungsvorsorgeverträge die Einzahlung von Geldern auf ein Treuhandkonto vor. Inwiefern dieser Punkt für den Vertragsabschluss verbindlich ist, lässt sich nur am individuellen Einzelfall klären. Unter Umständen ist auch der Nachweis einer
Sterbegeldversicherung ausreichend.
In welcher Höhe die Bestattungsvorsorge erwogen werden sollte, hängt von sehr vielen Faktoren ab. Entscheidend sind natürlich Ihre persönlichen Wünsche zum Ablauf der Bestattung. Zwischen den einzelnen Beisetzungsformen entstehen sehr große Unterschiede. Beispiel Sargwahl: Die Kosten für einen Erdbestattungs-Sarg und Sarg zur
Feuerbestattung gehen sehr stark auseinander. Informieren Sie sich im Rahmen unserer Bestattungsratgeber zu den einzelnen Beisetzungsformen.
Tipp: Erarbeiten Sie gemeinsam mit einem Bestatter die Rahmenbedingungen der Bestattungsvorsorge, kann dieser sehr detaillierte Aussagen zu den Beisetzungskosten in den Bestattungsvorsorgevertrag einfließen lassen.
Nachteile bei einem Bestattungsvorsorgevertrag
Noch zu Lebzeiten die Rahmenbedingungen für die Bestattung zu klären, hat Vorteile. Demgegenüber stehen allerdings einige entscheidende Nachteile. Hierzu gehört beispielsweise die Tatsache, dass eine Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrags zu hohen Kosten führen kann. Sobald der Vertrag rechtskräftig geschlossen wurde, ist eine Kündigung/Auflösung oft mit der Zahlung einer Gebühr verbunden. Diese kann durchaus auf 10 Prozent der Vertragssumme betragen.
Angesichts von
Beerdigungskosten, die schnell im Bereich zwischen 3.000 Euro bis 5.000 Euro liegen, ergibt sich an dieser Stelle ein erhebliches finanzielles Risiko. Ein zweiter Punkt ist das bereits angesprochene Minderungsrecht der Bestatter – für den Fall, dass Mehrkosten nicht übernommen werden.
Was passiert mit dem Bestattungsvorsorgevertrag bei Sozialhilfe
Ein Bestattungsvorsorgevertrag bedeutet eine Leistungspflicht gegenüber dem Bestatter. Zur Deckung der Kosten wird Geld auf das Treuhandkonto eingezahlt. Sobald Sie auf Leistungen aus Grundsicherung/Sozialhilfe angewiesen sind, besteht die Gefahr einer Anrechnung als verwertbares Vermögen.
Das Bundessozialgericht hat in der Vergangenheit für Bestattungsvorsorge und Sterbegeldversicherungen festgelegt, dass Kapital in diesem Bereich nur dann anrechenbar ist, sofern es einen angemessenen Umfang überschreitet. Zudem hat das Gericht entschieden, dass Bestattungsvorsorgeverträge nicht ohne weiteres von den Sozialämtern gekündigt werden können.
Bestattungsvorsorgevertrag vs. Sterbegeldversicherung
Zwischen einem Bestattungsvorsorgevertrag und einer Sterbegeldversicherung gibt es gravierende konzeptionelle Unterschiede. Eine Sterbegeldversicherung zielt ausschließlich darauf ab, dass finanzielle Risiko einer Bestattung zu decken. Angespart im Regelfall mit monatlichen Raten, wird die Summe im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Tipp: Nutzen Sie hier unseren
Sterbegeldversicherung Vergleich um sich über die monatlichen Beiträge zu informieren.
Eine Sterbegeldversicherung nimmt keinerlei Einfluss auf den Ablauf der Bestattung, welche Beisetzungsform ausgewählt wird oder welche Kleidung der Leichnam trägt. Dafür hat diese den Vorteil, dass eine Dynamisierung der Versicherungsleistung vereinbart werden kann – Sie damit auf steigende Bestattungskosten reagieren können!
Der Bestattungsvorsorgevertrag schließt genau diese Lücke. Es steht nicht ausschließlich das Decken einer finanziellen Lücke im Mittelpunkt. Mit dem Bestattungsvorsorgevertrag wollen Sie Ihre persönlichen Wünsche für die Beisetzung festhalten und sichergehen, dass diese auch gewürdigt werden.