Seebestattung
Seebestattungen waren in Deutschland lange unüblich bzw. nur einem kleinen Personenkreis vorbehalten...
Interessenten an einer Sterbegeldversicherung stoßen auf zwei Tarifmodelle – Verträge ohne Wartezeit und Tarife mit Warte-/Karenzzeit. Letzteres bedeutet, dass im Leistungsfall – also wenn der Versicherte verstirbt – die Gesellschaft erst nach Ablauf der Wartezeit zur Auszahlung der Versicherungssumme verpflichtet ist.
Im Gegenzug verzichten die Versicherungen meist auf Gesundheitsfragen bzw. die Gesundheitsprüfung. In einigen Fällen können die Versicherungsbedingungen so angelegt sein, dass während der Wartezeit der Anspruch gestaffelt wird.
Beispiel: Bis zu 12 Monaten nach Vertragsabschluss gibt es lediglich die eingezahlten Beiträge. Zwischen 12 Monaten bis 36 Monaten nach Abschluss werden jeweils in Schritten von 25 Prozent der Versicherungssumme aller sechs Monate die Leistungen ausgezahlt.
Die Sterbegeldversicherung zielt darauf ab, die im Vertrag versicherte Summe im Sterbefall auszuzahlen. Eine Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt an jene Personen, die im Vertrag benannt wurden.
Über die ausgezahlte Versicherungssumme soll es den Personen dann ermöglicht werden, die Beerdigungskosten zu decken.
Obwohl den Kapital-Lebensversicherungen zugerechnet, geht es bei der Sterbegeldversicherung nicht um eine Auszahlung der Versicherungssumme im Erlebensfall. Vielmehr steht die Zahlung der versicherten Leistung im Todesfall im Mittelpunkt.
Beim Abschluss des Vertrags wird im Regelfall eine zum Bezug der Leistung berechtigte Person angegeben. Es kann sich hierbei um eine oder mehrere Personen handeln. Die Stellung der Person/en zum Versicherten spielt keine Rolle. Sollte es nicht möglich sein, eine bezugsberechtigte Person aus dem Vertrag abzuleiten, fließt die Leistung den Erben zu.
Die Leistung der Sterbegeldversicherung fließt mit Eintritt des Versicherungsfalls. Heißt: Sobald der Versicherte verstirbt und der Versicherer entsprechend der Versicherungsbedingungen informiert wird, ist meist zeitnah mit einer Auszahlung zu rechnen.
Aber: Generell ist zu beachten, dass möglicherweise noch nicht abgelaufene Wartezeiten den Ansprüchen aus dem Vertrag Grenzen setzen. Dies ist speziell für den Fall eines natürlichen Todes zu berücksichtigen.
Tritt der Tod des Versicherten durch einen Unfall ein, kann im Regelfall die komplette Versicherungsleistung beansprucht werden. Einige Sterbegeldversicherungen zahlen bei Unfalltod sogar die doppelte Versicherungssumme aus.
Da die Sterbegeldversicherung den Lebensversicherungen zugerechnet wird, ist für die Frage nach der Absetzbarkeit die Gestaltung des Vertrags entscheidend. Basiert das Ganze auf dem Prinzip der Kapital-Lebensversicherung, bleibt für den Ansatz der Beiträge ein nur sehr kleiner Spielraum. Lediglich Altverträge, deren Abschluss vor 2005 erfolgte, genießen in diesem Zusammenhang noch einige Steuerprivilegien.
Neuverträge mit oder ohne Gesundheitsfragen sind nach der Reformen des Steuerrechts deutlich schlechter gestellt.
Für Versicherte ist neben dem Schutz natürlich die Frage nach den Versicherungsbeiträgen interessant. Pauschal gibt es hierfür keine zufriedenstellende Antwort. Hintergrund: In die Beitragsberechnung der Versicherer fließen verschiedene Aspekte ein.
Zu den wesentlichen Merkmalen für die Berechnung der Prämien gehört das Eintrittsalter. Je früher der Vorsorge Vertrag abgeschlossen wird, umso niedriger die Prämie. Innerhalb von zehn Jahren Altersunterschied kann sich der Einstiegsbeitrag sogar verdoppeln.
Ein zweiter wichtiger Punkt sind die versicherten Leistungen. Wer eine hohe Summe für den Todesfall versichern und zusätzlich Leistungen einschließen möchte, muss erwartungsgemäß mit höheren Beiträgen rechnen. Unterschätzt werden darf zudem nicht die Tatsache, dass auch der Aspekt der Gesundheitsfragen eine Rolle spielt.
Tipp: Nutzen Sie zur Vorsorge Absicherung unseren Sterbegeldversicherung Vergleich, um sich einen Überblick über die einzelnen Versicherungen zu verschaffen.
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